Arzneimittelgesetz

Das deutsche Arzneimittelgesetz ist ein Gesetz des besonderen Verwaltungsrechts und regelt den Verkehr mit Arzneimitteln im Interesse einer ordnungsgemäßen und sicheren Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier. Inhaltlich steht es nah zum Betäubungsmittelgesetz. Das heute geltend Arzneimittelgesetz löste das Arzneimittelgesetz aus dem Jahre 1961 weitgehend ab; § 99 AMG verweist allerdings noch auf dieses Gesetz. Es wird oft als Arzneimittelgesetz von 1976 bezeichnet und trat am 1. Januar 1978 in Kraft.

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