Arzneimittelprüfung

Unter Arzneimittelprüfung versteht man die Prüfung von Arzneimitteln auf ihre Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, die in Form nichtklinischer und klinischer Prüfungen im Rahmen der Arzneimittelzulassung bzw. Arzneimittelregistrierung durchgeführt wird. Für die Arzneimittelprüfung existieren eine Reihe von Prüfvorschriften bzw. Prüfleitlinien, die der pharmazeutische Unternehmer anzuwenden hat.

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